
Wer einen Bauvertrag
voreilig oder falsch formuliert kündigt, riskiert teure Konsequenzen. Das zeigt
ein aktueller Beschluss des OLG München (28 U 1874/24 Bau): Ein Ehepaar wollte
einen Hausbauvertrag mittels einer „außerordentlichen Kündigung“ beenden. Später im
Prozess verlangten die Bauherren, dieses Schreiben als „Widerruf“ auszulegen.
Die Richter erteilten dem eine klare Absage. Es gibt keinen Automatismus,
wonach eine Verbrauchererklärung im Nachhinein immer als das rechtlich
günstigste Mittel ausgelegt werden muss. Wer ausdrücklich eine Kündigung wählt
und sich in deren Begründung auf die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der
außerordentlichen Kündigung bezieht, erklärt ausschließlich die Kündigung. Die
bittere Folge für die Bauherren: Die unwirksame fristlose wurde in eine freie
Kündigung umgedeutet. Die Auftraggeber müssen daher bereits erbrachte sowie
vertraglich vereinbarte, aber nicht mehr ausgeführte Leistungen vergüten.
Für Bauherren zeigt diese Entscheidung, wie wichtig eine präzise Prüfung des Kündigungsschreibens
im Vorfeld ist. Die Wortwahl und Begründung entscheiden darüber, welche
finanziellen Pflichten nach dem Vertragsende bestehen.
2026
Die neue EmpCo-Richtlinie tritt am 27.09.2026 in Kraft und verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung drastisch – und das ohne Übergangsfristen. Jedes Produkt, jede Verpackung und jedes Werbemittel muss ab diesem Stichtag konform sein, um Abmahnungen und Produktrückrufe zu vermeiden.
2026
In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.
2026
Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat im Betriebs-Berater (Heft 30/2026) einen Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle vom 2. März 2026 – 20 U 3/26 – unter dem Titel „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als öffentliche Kapitalmarktinformation“ veröffentlicht.
2026
In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren Esther Klingelhöfer und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Familientradition trifft Fremdmanagement“ die rechtlichen Besonderheiten der Fremdgeschäftsführung in Familienunternehmen. Wird die Unternehmensführung in fremde Hände gelegt, eröffnet dies zwar neue Perspektiven, bringt jedoch auch rechtliche Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten.