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2026

Sondernewsletter: Wichtige Neuerungen im B2C Geschäft

Ab 19.06.2026: Pflicht zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion

Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge über Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, über eine Online-Benutzeroberfläche oder eine mobile Anwendung („App“) schließen, müssen ab dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen. 

Damit Sie die neuen Vorgaben rechtzeitig und rechtssicher umsetzen können, haben wir die wesentlichen technischen und rechtlichen Anforderungen im Folgenden für Sie zusammengefasst. 

Ab 27.09.2026: Neue Informationspflichten für Verbraucherverträge – Was Sie über die Gewährleistungs- und Garantielabel wissen müssen

Ab dem 27.09.2026 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft. Händler sind dann bei dem Verkauf von Waren verpflichtet, Verbraucher mit einem „Gewährleistungslabel“ über die gesetzlichen Gewährleis-tungsrechte und mit einem „Garantielabel“ über bestehende Herstellergarantien zu informieren. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Online-Shops als auch für den stationären Einzelhandel. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.

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