VERÖFFENTLICHUNG
2026
Im Online-Handel mit Verbrauchern gelten bereits umfangreiche Informationspflichten, die ab dem 27.09.2026 nochmals erweitert werden. In unserem Sondernewsletter vom 26.05.2026 hatten wir bereits die wichtigsten Informationen zur neuen Widerrufsfunktion sowie zum Gewährleistungs- und Garantielabel zusammengefasst.
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Die Einführung des Rechts auf Reparatur rückt näher: Am 25.06.2026 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 beschlossen, deren Umsetzungsfrist am 31.07.2026 endet. Die Neuerungen gelten für Kaufverträge, die ab diesem Datum geschlossen werden, und bringen neue Pflichten für Hersteller bestimmter Produkte sowie wichtige Änderungen im Kaufrecht– mit Auswirkungen auch auf den B2B-Bereich.
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Ab dem 27.09.2026 tritt eine wichtige Neuregelung in Kraft. Händler sind dann bei dem Verkauf von Waren verpflichtet, Verbraucher mit einem „Gewährleistungslabel“ über die gesetzlichen Gewährleis-tungsrechte und mit einem „Garantielabel“ über bestehende Herstellergarantien zu informieren. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Online-Shops als auch für den stationären Einzelhandel. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
VERÖFFENTLICHUNG
2026
Unternehmen, die mit Verbrauchern Verträge über Waren und Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, über eine Online-Benutzeroberfläche oder eine mobile Anwendung („App“) schließen, müssen ab dem 19.06.2026 eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Ein wegweisendes Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die Betreiber von generativer Künstlicher Intelligenz (KI). Eine Verwertungsgesellschaft, die die Rechte von Songtextern vertritt, klagte erfolgreich gegen die Betreiber eines bekannten KI-Chatbots. Der Vorwurf: Der Chatbot wurde mit urheberrechtlich geschützten Liedtexten trainiert und gab diese auf Anfrage wieder aus, teilweise in veränderter Form.
VERÖFFENTLICHUNG
2025
Seit dem 12.09.2025 gelten viele Regelungen des sogenannten Data Act (EU-Verordnung 2023/2854). Der Data Act enthält neue Pflichten für sehr viele Unternehmen, deren Umsetzung häufig mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Der Data Act will die Verfügbarkeit von Daten aus vernetzten Produkten erhöhen und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten erleichtern. Um beide Ziele zu erreichen, werden Hersteller, Dateninhaber und Händler sogenannter vernetzter Produkte sowie Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten in die Pflicht genommen.