Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Energieberater haftet nicht für verpasste Förderung bei rechtzeitig übersandter Bestätigung

Ein Energieberater schuldet regelmäßig nicht den Erhalt der beantragten Fördermittel. Er schuldet vielmehr eine fachlich zutreffende Beratung und (je nach Vertragsinhalt) die Erstellung der für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen. Das hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 17.02.2026 (19 U 215/24) entschieden.

Lord Osei

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2026

Kündigung oder Widerruf? OLG München zeichnet die Grenzen von Auslegung und Umdeutung

Wer einen Bauvertrag voreilig oder falsch formuliert kündigt, riskiert teure Konsequenzen. Das zeigt ein aktueller Beschluss des OLG München (28 U 1874/24 Bau): Ein Ehepaar wollte einen Hausbauvertrag mittels einer „außerordentlichen Kündigung“ beenden.

Jos Eickhoff

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2026

Quervergleich von Angeboten ist statthaft!

Der VK Bund hat entschieden, dass ein Quervergleich von Angeboten statthaft ist (VK 1-41/26). Anlass war der Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters, der eine Abänderung der Einzelbewertungen zu seinem Nachteil nach einem durchgeführten Quervergleich gerügt hatte. Der Bieter warf der Vergabestelle vor, mit dem Quervergleich einen nicht bekannt gegebenen Bewertungsmaßstab angewendet zu haben.

Dr. Henrik Jacobsen

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2026

Verjährter Mängelanspruch begründet Zurückbehaltungsrecht!

Macht der Unternehmer gegen den Besteller einen Anspruch auf Werklohnzahlung nach Abnahme geltend, stehen dem Besteller bei mangelhafter Werkleistung Mängelrechte zu, mit denen er aufrechnen kann.

Dr. Henrik Jacobsen

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2026

OLG Stuttgart: Kein einfaches Durchreichen von Bauzeitnachträgen an den Planer!

Bei öffentlichen wie privaten Bauherren besteht nicht selten die Auffassung, von ihnen akzeptierte Nachträge der ausführenden Unternehmen wegen Bauzeitverlängerung beim planenden oder gar objektüberwachenden Architekten regressieren oder einfach vom Honorar abziehen zu können. Dass dem mitnichten so ist, hat aktuell das OLG Stuttgart in einer sehr lesenswerten Entscheidung (10 U 72/25) herausgearbeitet:

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2026

BGH zum kapitalmarktabhängigen Stornoabzug

Mit Urteil vom 18.3.2026 – IV ZR 184/26 hat der BGH über die Wirksamkeit kapitalmarktabhängiger Stornoabzugsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Debeka entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Klauseln sehen bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer einen Stornoabzug von 0 %, 5 %, 10 % oder 15 % des Deckungskapitals vor, der sich nach dem Vorliegen einer von vier „Kaptalmarktsituationen“ richtet. Die Ermittlung der Kapitalmarktsituation leitet sich dabei aus der Entwicklung des von der Bundesbank veröffentlichten Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatzes ab.

Dr. Volker Nill

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