Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Außerordentliche Kündigung: Kein generelles Kontaktverbot während des Urlaubs

Bei einer außerordentlichen Kündigung ist die Zwei­Wochen­Frist des § 626 Abs. 2 BGB strikt einzuhalten. Sind Ermittlungen für die Aufklärung des Sachverhalts erforderlich, sind diese „mit der gebotenen Eile“ durchzuführen. Dies gilt auch für eine Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 04.12.2025, Az.: 2 AZR 55/25) hat nun klargestellt: Allein der Erholungsurlaub des Arbeitnehmers rechtfertigt es nicht, die Anhörung – und damit den Beginn der Ausschlussfrist – um mehrere Wochen hinauszuschieben. Wer untätig auf die Rückkehr aus dem Urlaub wartet, riskiert den Verlust des Kündigungsrechts.

Esther Klingelhöfer

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Das Ende des Einwurf-Einschreibens – so stellen Sie jetzt rechtssicher zu

Auch wenn die Urteilsgründe im Einzelnen noch nicht vorliegen, ist die Entscheidung bereits klar: Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 7. Mai 2026 (Az. 2 AZR 184/25) bestätigt, dass das Einwurf-Einschreiben keine rechtssichere Zustellungsmethode mehr ist.

Nele Strobel

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Keine absolute Stundengrenze für Mehrarbeitszuschläge: BAG stärkt Rechte von Teilzeitbeschäftigten

Mit Urteil vom 26. November 2025 hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen gegen das Benachteiligungsverbot aus § 4 Abs. 1 TzBfG verstoßen, sofern sie unabhängig von der individuell vereinbarten Arbeitszeit an starre Wochenstundengrenzen anknüpfen. Mehrarbeitszuschläge sind Teilzeitbeschäftigten vielmehr anteilig in Relation zu ihrer individuellen Arbeitszeit zu gewähren.

Lara Müller

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Entscheidungsanmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.4.2026 – VI-Kart 8/25 (V)

Der Beitrag ordnet die erste Gerichtsentscheidung zu § 32f GWB ein bewertet sie im Hinblick auf ihre Praxisfolgen.

Dr. Simon Gollasch

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts: Governance von Versicherungsunternehmen

Handbuch des Versicherungsaufsichtsrechts 2. Auflage C.H.BECK, ISBN 978-3-406-74082-4

Dr. Jürgen Bürkle

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Energieberater haftet nicht für verpasste Förderung bei rechtzeitig übersandter Bestätigung

Ein Energieberater schuldet regelmäßig nicht den Erhalt der beantragten Fördermittel. Er schuldet vielmehr eine fachlich zutreffende Beratung und (je nach Vertragsinhalt) die Erstellung der für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen. Das hat das OLG Karlsruhe mit Urteil vom 17.02.2026 (19 U 215/24) entschieden.

Lord Osei

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