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16.01.2024

Wachstumschancengesetz

Das sog. Wachstumschancengesetz, das eigentlich am 1. Januar 2024 hätte in Kraft treten sollen, konnte nicht mehr rechtzeitig im Jahr 2023 verabschiedet werden, da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat.

Das Wachstumschancengesetz sieht unter anderem eine Erhöhung der Verpflegungspauschale bei Dienst- und Geschäftsreisen vor. Vorgesehen war eine Anhebung der Pauschalen bei eintägigen Dienstreisen im Inland von mehr als acht Stunden auf 15 Euro (bisher 14 Euro) sowie bei mehrtägigen beruflichen Reisen innerhalb Deutschlands auf 30 Euro (bisher 28 Euro) für jeden vollen Tag und 15 Euro für den An- und Abreisetag.

Geplant war zudem die die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Betriebsveranstaltungen. Dieser soll für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr auf 150 Euro (bisher 110 Euro) pro teilnehmendem Mitarbeitenden je Betriebsveranstaltung angehoben werden.

Ein Termin zur Behandlung des Gesetzes im Vermittlungsausschuss steht bislang noch nicht fest.

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