HomeWissenVeröffentlichungenZulässigkeit von bei den Registergerichten eingereichten Gesellschafterlisten, bei denen keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligungen vorliegen,  Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2020 – I-3 Wx 57/20
2020

Zulässigkeit von bei den Registergerichten eingereichten Gesellschafterlisten, bei denen keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligungen vorliegen,  Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. April 2020 – I-3 Wx 57/20

WuB 2020, S. 617-620

Rechtsgebiete

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram