HomeWissenVeröffentlichungenJedenfalls in Berlin: Sicherungshypothek für Architekten schon vor Baubeginn!
30.06.2023

Jedenfalls in Berlin: Sicherungshypothek für Architekten schon vor Baubeginn!

Entgegen der Rechtsprechung des OLG Celle (14 U 160/19), hat das Kammergericht Berlin zugunsten eines Planers entschieden, dass dieser auch schon vor Baubeginn Anspruch auf Eintragung einer Sicherungshypothek und damit auch einer Vormerkung hierfür im einstweiligen Rechtsschutz hat (21 W 28/22). Die zwischen den Obergerichten streitige Frage führt in der Praxis zu einer unnötigen Rechtsunsicherheit, die sich nur durch ein Machtwort des BGH oder eine Klarstellung des Gesetzgebers auflösen ließe.

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